Public Private Partnership
Das Zentrum Paul Klee ist ein Musterbeispiel dafür, was Public Private Partnership zum Vorteil aller Beteiligten bedeuten und bewirken kann. Nur dank des vorbildlichen Zusammenwirkens der öffentlichen Hände (Stadt, Kanton, Regionsgemeinden und Burgergemeinde Bern) mit Privaten (Gründerfamilien Klee und Müller, Gründungspartner und Gönner, private Sammlerinnen und Sammler) ist es möglich geworden, dieses einmalige Kunstgut zusammenzuführen, dafür ein aussergewöhnliches architektonisches Umfeld zu realisieren und es mit einem vielfältigen Betrieb der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Mit dem Zentrum Paul Klee gewinnt der Standort Bern an Attraktivität und die Berner Bevölkerung kommt in den Genuss zusätzlicher Lebensqualität.
Die Rolle der öffentlichen Hand
Die Rolle der öffentlichen Hand bezüglich des Zentrum Paul Klee geht hervor aus der Vereinbarung, welche Kanton, Stadt und Burgergemeinde Bern am 3. Juli 1997 gemeinsam unterzeichnet haben. In dieser Absichtserklärung ist der Wille der Parteien festgehalten, in geeigneter Aufgabenteilung ein Paul Klee gewidmetes Museum zu gründen, einzurichten und zu betreiben, und zwar unter folgenden Voraussetzungen (sinngemässe Zusammenfassung):
Die Erben Livia Klee-Meyer und Alexander Klee stellen die in ihrem Eigentum stehenden Werke von Paul Klee sowie aus dessen Freundeskreis und seiner Epoche dem Paul Klee gewidmeten Museum als Schenkung (Livia Klee) oder als Dauerleihgabe (Alexander Klee) zur Verfügung.
Die Klee-Erben bringen das Klee-Archiv ein.
Die Paul-Klee-Stiftung (PKS) und das Kunstmuseum Bern stellen ihren Bestand an Werken von Paul Klee sowie aus dessen Freundeskreis und seiner Epoche sowie den entsprechenden Bestand der übrigen von ihnen betreuten Stiftungen und Deposita zur Verfügung.
Die Errichtung des Bauwerks des Zentrum Paul Klee erfolgte gänzlich ohne Steuermittel der öffentlichen Hand hauptsächlich mit Mitteln von Prof. Dr. Maurice E. Müller und Martha Müller-Lüthi. Anders sieht dies für die Sicherstellung der Betriebsmittel aus. Die öffentlichen Hände Stadt und Kanton Bern sind noch bis 2013 gemeinsam mit der Regionalen Kulturkonferenz für den Betrieb des Zentrum Paul Klee zuständig. Danach obliegt die Subventionshoheit gänzlich dem Kanton. Da die Aufwendungen für den Betrieb von den Investitionskosten abhängen, sind Vertreter der öffentlichen Hände im Stiftungsrat der Gebäudeeignerin, der Maurice E. and Martha Müller Foundation (MMMF) vertreten. Die Burgergemeinde beteiligt sich am Betrieb des Zentrum Paul Klee durch regelmässige Zuschüsse zugunsten der Erhaltung des Erbes von Paul Klee aus der speziell zu diesem Zwecke gegründete Paul Klee-Stiftung der Burgergemeinde Bern.